Böller und Raketen
: Wo in der Region Feuerwerk an Silvester erlaubt ist - und wo nicht

In Tübingen, Reutlingen, Mössingen und Rottenburg gelten unterschiedliche Regeln, wo zum Jahreswechsel geböllert werden darf. Eine Übersicht.
Von
Iris Simon
Neckar-Alb-Region
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Feuerwerksverbot in Tübingen: In der Altstadt sind keine F2-Feuerwerke erlaubt.

Zwei Mitarbeiter der Stadt Tübingen befestigen am 30.12.2015 in Tübingen (Baden-Württemberg) ein Schild, das auf ein Verbot von Feuerwerkskörpern für die Tübinger Altstadt hinweist. Aus Angst vor Bränden in der Silvesternacht gilt in Tübingen ein komplettes Feuerwerksverbot. Zum Jahreswechsel 2008/2009 hatte eine Rakete ein Fachwerkhaus am historischen Marktplatz in Brand gesetzt. Foto: Marijan Murat/dpa ++ +++ dpa-Bildfunk +++

Symbolfoto.

Marijan Murat/dpa
  • In Tübingen und Reutlingen gilt an Silvester ein Feuerwerksverbot in den historischen Altstädten.
  • In Tübingen drohen bei Verstößen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
  • Mössingen und Rottenburg folgen der bundesweiten Regelung, die Feuerwerk in bestimmten Bereichen verbietet.
  • Feuerwerk birgt Verletzungsrisiken wie Verbrennungen und Hörschäden.
  • Sicherheitsabstände sollen stets eingehalten werden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Immer mehr Städte verbieten Feuerwerk in den Innenstädten, um unter anderem Bränden vorzubeugen. Die Regelungen der Kommunen in der Region sind allerdings unterschiedlich.

Bis zu 50.000 Euro Bußen in Tübingen

In der Tübinger Altstadt gilt an Silvester wieder ein striktes Feuerwerksverbot. Das Verbot soll das historische Stadtzentrum vor Schäden durch Raketen und Knallkörper schützen und gilt seit 2010, nachdem zum Jahreswechsel 2009/2010 ein Feuerwerk einen Brand am Marktplatz ausgelöst hatte, der schwere Schäden verursacht hatte.

Die Sperrzone umfasst die historische Altstadt innerhalb folgender Grenzen:

  • Belthlestraße, Schlossbergstaffel, Schänzle, Alleenbrücke und Derendinger Allee im Westen,
  • Kelternstraße und Am Stadtgraben im Norden,
  • Wilhelmstraße, Am Lustnauer Tor, Mühlstraße, Eberhardsbrücke und Karlstraße im Osten
  • sowie die Uhlandstraße im Süden.

Am 31. Dezember und in der Silvesternacht kontrollieren Polizei und Ordnungskräfte verstärkt. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Dieses Verbot ergänzt die bundesweiten Regeln, die das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen untersagen.

feuerwerk tübingen böllerverbot collage

Der Teil der Tübinger Altstadt in dem bereits seit Jahren nicht mehr geböllert werden darf.

Stadt Tübingen/Andreas Arnold/dpa

Auch in Reutlinger Altstadt Feuerwerksverbot

Ähnliche Umstände hat auch die Stadt Reutlingen dazu bewegt, ein Verbot für Feuerwerk auszusprechen. Bereits 2023 erklärte Oberbürgermeister Thomas Keck: „Unsere Altstadt mit ihren bedeutenden Gebäuden wie der Marienkirche, dem Spitalhof, dem List-Gymnasium oder den Fachwerkhäusern der Oberamteistraße hat einen unschätzbaren kulturellen Wert und muss geschützt werden."

Am Neujahrstag 2023 war an der Ecke Hofstattstraße/Wilhelmstraße ein Gebäude in Brand geraten. Ursache war unsachgemäßer Umgang mit Feuerwerk. Das Feuer griff schnell auf benachbarte Gebäude über und konnte erst durch die Feuerwehr gestoppt werden.

In einer Erklärung der Stadtverwaltung in Bezug auf das Verbot hieß es, dass Silvesterraketen ein großes Risiko insbesondere in der dicht bebauten Reutlinger Altstadt darstellten. Raketen erreichten Temperaturen von bis zu 2000 Grad Celsius und könnten durch ihre lange Brenndauer leicht Brände auslösen.

Feuerwerkverbot in Reutlingen

Feuerwerkverbot in Reutlingen.

Stadt Reutlingen/Andreas Arnold/dpa

Das Verbot gilt für:

  • Eberhardstraße,
  • Karlstraße,
  • Karlsplatz,
  • Gartenstraße,
  • Burgplatz,
  • Albtorplatz,
  • Lederstraße
  • Willy-Brandt-Platz

Mössingen und Rottenburg setzen auf bundesweite Regelung

Die Stadtverwaltungen von Mössingen und Rottenburg haben in den vergangenen Jahren kein explizites Verbot von Feuerwerk in ihren Innenstädten ausgesprochen. Allerdings gilt bereits grundsätzlich eine bundesweite Regelung, die seit 2009 das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern und Tankstellen untersagt. Im Hinblick auf die historischen Innenstädte, speziell in Rottenburg, schränkt diese Grundsatzregelung Feuerwerk bereits stark ein. Abseits dessen ist das Abbrennen jedoch erlaubt.

Verletzungsrisiken durch Feuerwerk

Grundsätzlich gilt: Feuerwerk birgt erhebliche Verletzungsgefahren. Häufige Verletzungen sind Verbrennungen, Schnittwunden, Hörschäden und Augenverletzungen. Unsachgemäßer Umgang, technische Defekte oder Fehlzündungen erhöhen das Risiko. Besonders Kinder und unbeteiligte Personen sind gefährdet. Daher sollte immer ein Sicherheitsabstand zu Raketen und Böllern eingehalten werden sowie nicht in die Nähe andere Menschen abgefeuert oder geworfen werden.