Betrunken bei Ergenzingen unterwegs
: Mit Auto gegen Baum gefahren

Für mehrere Männer ging eine Trunkenheitsfahrt in Ergenzingen glimpflich aus: Obwohl sie gegen einen Baum krachten, blieben sie nur leicht verletzt. Der mutmaßliche Fahrer machte sich vor dem Eintreffen der Polizei zu Fuß vom Acker.
Von
red
Ergenzingen
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Polizei - Symbolbild: Polizei. (zu dpa: «Erst drei Kollisionen - dann wird es am Streifenwagen knapp»)

Der Unfall in Ergenzingen hätte auch anders ausgehen können.

Marijan Murat/dpa
  • In Ergenzingen kam es in der Nacht zum Sonntag zu einem Unfall mit mehreren Verletzten.
  • Ein VW T-Roc prallte auf der Mercedesstraße kurz vor dem Autohof gegen einen Baum.
  • Drei Männer zwischen 26 und 34 waren leicht verletzt und deutlich alkoholisiert.
  • Sie sagten, ein Bekannter habe gefahren – er floh vor Eintreffen der Polizei zu Fuß.
  • Schaden etwa 25.000 Euro, das Auto wurde zur Klärung der Fahrerfrage beschlagnahmt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Zu einem Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten ist es in der Nacht zum Sonntag in Ergenzingen gekommen. Das teilt die Polizei in einem Presseschreiben mit: „Die Ermittlungen der Verkehrspolizei Tübingen ergaben, dass gegen 1.20 Uhr ein mit mehreren Personen besetzter VW T-Roc die Mercedesstraße Richtung B 28a befuhr.“ Aus bislang unbekannter Ursache kam das Auto kurz vor dem Autohof Ergenzingen nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum.

Wer fuhr das Unfallauto?

Die Rettungskräfte trafen drei leicht verletzte und deutlich alkoholisierte Männer im Alter zwischen 26 und 34 Jahren an. Sie gaben an, dass der VW zum Unfallzeitpunkt von einem Bekannten gelenkt wurde, von dem ihnen lediglich der Vorname bekannt sei. Der fragliche Lenker habe sich noch vor dem Eintreffen der Polizei „zu Fuß von der Unfallörtlichkeit entfernt“, wie es die Polizei ausdrückt. Die Fahndung verlief allerdings erfolglos.

Die drei Leichtverletzten wurden vor Ort ärztlich betreut, eine weitere Behandlung in einem Krankenhaus war nicht erforderlich. Am Unfallfahrzeug entstand ein Sachschaden in Höhe von ungefähr 25.000 Euro. Das Auto wurde „zur Klärung der Fahrerfrage auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und von einem Abschleppunternehmen geborgen“.