Betrugsmasche in Rottenburg: Was tun, wenn aus dem Nichts eine Rechnung kommt?

Mehr als 90 Prozent der Haushalte in Deutschland sind mit Internet ausgestattet. Die Auswahl der Anbieter wird immer größer. Aber nicht jedes Unternehmen ist vertrauenswürdig. Polizei und Verbraucherzentrale warnen explizit vor dem Unternehmen 1-N-Telecom, das immer wieder versucht, Menschen mithilfe gefälschter Unterlagen über den Tisch zu ziehen.
Fabian Sommer- Betrugswarnung in Rottenburg: 1 N Telecom schickt falsche Rechnungen.
- Seit 2023 über 3000 Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
- Firma nutzt unrechtmäßig Daten, droht mit Inkasso-Unternehmen.
- Verbraucherzentrale rät zu Widerspruch und Einforderung der Vertragsunterlagen.
- Ermittlungen laufen; Polizei und Verbraucherzentrale bieten Unterstützung.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein Brief liegt in der Post. Absender: 1 N Telecom. Der Empfänger, ein Rottenburger, ist überrascht, er kann sich nicht erinnern, Kontakt mit dieser Firma gehabt zu haben. Noch viel überraschter ist er, nachdem er die Post geöffnet hat: Eine offene Rechnung über knapp 500 Euro – für einen Internetvertrag, von dem er nichts weiß. Und damit ist er nicht allein. 3000 Beschwerden gingen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ein, seit die Firma 2023 auf der Bildfläche erschienen ist.
Die Masche läuft immer ähnlich ab: Die Firma besorgt sich, in der Regel unrechtmäßig, Daten und kontaktiert die Personen dann per Post. In manchen Fällen schickt 1-n-Telecom zuerst einen abgeschlossenen Vertrag, im anderen Fall geht es direkt mit der ersten Rechnung los. Wird die nicht bezahlt, folgt eine Mahnung, bis schließlich mit einem dem Inkasso-Unternehmen gedroht wird.
Anfangs waren nur Telekom-Kunden betroffen
Die Verbraucherzentrale weiß Bescheid: „Die Firma macht das schon seit über einem Jahr“, sagt Oliver Buttler, Jurist bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die ersten Fälle wurden im Sommer 2023 registriert. Anfangs waren vor allem ältere Menschen betroffen. Auffällig war, dass nur Telekom-Kunden kontaktiert wurden. Das Tückische dabei: Der Name der Betrügerfirma klingt genau gleich wie der des seriösen Internetanbieters Telekom. Ein kleiner Buchstabe macht den Unterschied: ein C statt ein K.
„Die haben aus irgendeinem dubiosen Kanal die Kundenliste erhalten“, sagt Oliver Buttler. Es sei kein einziger Fall verzeichnet worden, bei dem Kunden anderer Anbieter, beispielsweise von Vodafone, betroffen waren. Auf den Briefen ist eine Adresse in der Prinzenallee in Düsseldorf angegeben. Dort erreicht man jedoch niemanden. „Keiner unserer Verbraucher hatte Erfolg, dass Post zugestellt werden konnte“, berichtet Buttler. Zwischenzeitlich habe sich die Adresse nochmal geändert, in eine Straße am Düsseldorfer Flughafen.
Nichts zu tun und zu hoffen, dass sich das Problem von selbst erledigt, sei keine gute Strategie, warnt Buttler. Wenn erstmal ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet sei, werde es immer komplizierter und aufwendiger, sich zur Wehr zu setzen. Es habe auch schon Fälle gegeben, die vor Gericht landeten, das komme aber selten vor. Die Firma verstoße eindeutig gegen das Datenschutzgrundgesetz, indem sie unrechtmäßig an die Daten gelange und habe dementsprechend wenig Chancen, einen Prozess zu gewinnen.
Die Verbraucherzentrale in Baden-Württemberg geht rigoros gegen die Betrugsversuche von 1-N-Telecom vor. „Bei uns merken sie, dass sie Gegenwind bekommen“, betont Buttler. „Sobald wir von einer neuen Masche erfahren, gehen wir sofort dagegen vor.“ Andere Bundesländer seien da weniger vehement, weswegen die Firma sich dort auch noch mehr traue.
Unbedingt Widerspruch einlegen
Was kann eine betroffene Person also tun, um sich abzusichern? „Man sollte auf jeden Fall schriftlich widersprechen“, sagt Buttler. Normalerweise sei eine Frist von 14 Tagen festgelegt. Wenn Onlineverträge ohne Belehrung abgeschlossen wurden, verlängert sich diese Frist zugunsten des Verbrauchers auf ein Jahr. Der Jurist rät, den Widerruf als Einwurfschreiben aufzugeben. „Dann ist gerichtsfest nachgewiesen, dass ich meine Pflicht erfüllt habe“, sagt Buttler. Dieses Vorgehen könne auch wiederholt werden, wenn beispielsweise ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet wird.
Ein weiteres Vorgehen sei, bei der Firma die Vertragsunterlagen einzufordern, ebenfalls per Einschreiben. Manche Betroffenen bekommen direkt eine Rechnung zugeschickt, ohne jemals einen Vertrag zu Gesicht bekommen zu haben. In solch einem Fall sei es sogar wichtig, die Unterlagen einzufordern und bei der Firma nachzufragen, wie sie an die Daten gekommen sind. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale können sich Betroffene informieren und Musterschreiben herunterladen.
In den vergangene Monaten seien die Betrugsversuche weniger geworden, schildert Buttler. Seit ein paar Wochen nehmen sie nun jedoch wieder zu. Allerdings mit neuer Zielgruppe: Dieses Mal sind vor allem junge Menschen in den sozialen Netzwerken betroffen. In der Regel laufe es über ein Gewinnspiel oder eine Umfrage ab. Die Teilnehmer geben ihre Daten an, die von der Firma abgegriffen und missbraucht werden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen das Unternehmen für ein Gewerbeuntersagen und auch die Bundesnetz-Agentur prüft den Fall. Um die Firma 1-N-Telecom im Blick behalten zu können, sei es wichtig, die Betrugsfälle bei der Verbraucherzentrale zu melden, sagt der Jurist. „Das hilft uns, neue Maschen zu durchschauen.“
Auch die Polizei kennt das Problem
Die Polizei ist informiert und hat bereits einige Anzeigen gegen das Unternehmen 1-N-Telecom vorliegen, wenn auch nicht so viele wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Es werden oft ältere Menschen kontaktiert“, sagt Gerhard Jaudas vom Polizeipräsidium Reutlingen. „Die sind dann schnell überfordert, weil sie denken, sie hätten etwas falsch gemacht.“ Der Polizist rät ebenfalls, Widerspruch einzulegen und den Fall zu melden. Hier schade es nicht, zweigleisig zu fahren und sowohl eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben, als auch die Verbraucherzentrale in Kenntnis zu setzen. Zusätzlich empfiehlt er, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzulegen. Auf keinen Fall sollte Geld bezahlt werden, betont Jaudas. Es sei unter Umständen schwer, das Geld wieder zurückzubekommen.
