
Mordprozess Rot am See: Adrian S. muss in die Psychiatrie
Mit seinem Urteil über den Mörder von Rot am See stützt sich das Gericht auf das Gutachten des Psychiaters und stuft Adrian S. als vermindert schuldfähig ein.

In Handschellen mit Fußfesseln wurde Adrian S. an jedem der sieben Sitzungstage in den Saal geführt. Während die Handschellen zu Beginn der Verhandlung abgenommen wurden, blieben die Füße gefesselt.⇥
Foto dpa/Oliver Giers