Wintersport Versammlungsverbot Kontaktbeschränkungen
: Andrang auf Wintersportgebiete in Lichtenstein

Die Gemeinde informiert über die Corona-Regeln für Ausflügler. Bürgermeister Peter Nußbaum bittet, die Kontaktbeschränkungen einzuhalten.
Von
swp
Lichtenstein
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  • Immer mehr Wintersportler möchten den Schnee nahe Lichtenstein genießen. Dabei darf die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen nicht vernachlässigt werden.⇥

    Immer mehr Wintersportler möchten den Schnee nahe Lichtenstein genießen. Dabei darf die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen nicht vernachlässigt werden.⇥

    Christoph Schmidt
  • Wintersport ist derzeit nur alleine, mit einer weiteren Person oder Personen des eigenen Haushalts erlaubt.⇥

    Wintersport ist derzeit nur alleine, mit einer weiteren Person oder Personen des eigenen Haushalts erlaubt.⇥

    Christoph Schmidt
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Der Bürgermeister der Gemeinde Lichtenstein Peter Nußbaum informiert auf der Webseite der Gemeinde über die aktuell geltenden Regeln zum Wintersport während des Lockdowns.

Vermehrt anreisende Ausflügler auf die Alb sollten beachten, dass unter den derzeitigen Umständen die Ausübung von Wintersport auf dem Gebiet der Gemeinde Lichtenstein nur sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich sei.

Skifahren: Wintersportarena in Holzelfingen bietet eingeschränkten Liftbetrieb

 Aktuell bietet ausschließlich die Wintersportarena in Holzelfingen einen eingeschränkten Liftbetrieb an, der zwingend eine vorherige Anmeldung voraussetzt. Freunde des Skilanglaufs können bei entsprechender Witterungslage darüber hinaus gespurte Loipen nutzen. Außerdem stünden verschiedene Wanderwege zur Verfügung.

Sport nur einzeln oder mit eigenem Haushalt erlaubt

Dabei weist Nußbaum aber auf die Beachtung der Vorgaben der Corona-Verordnung hin. Auch draußen gilt derzeit, dass Sport nur einzeln, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Haushalts ausgeübt werden darf. Es gilt daher überfüllte Gebiete zu meiden oder erst gar nicht anzufahren.

Abstandsgebot und Versammlungsgebot beherzigen

„Sollten Sie sich in Zeiten des ‚Winter-Lockdowns’ für einen Ausflug nach Lichtenstein entscheiden, bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Ausgangsbeschränkungen und Einschränkungen der Corona-Verordnung des Landes im Interesse aller Mitmenschen, bei Ihrem Aufenthalt in der freien Natur das geltende Abstandsgebot und das Verbot von Ansammlungen zu beherzigen. Nur auf diese Weise erreichen wir gemeinsam eine gute Balance zwischen dem Bedürfnis nach Erholung und Abschalten in der freien Natur und der Einhaltung der notwendigen Kontaktbeschränkungen für eine wirkungsvolle Eindämmung der Coronavirus-Pandemie“, informiert der Bürgermeister weiter.