Wellensittich in Plastikschale ausgesetzt
: PETA bietet 1000 Euro für Hinweise

Ein Wellensittich wurde in Reutlingen in einer Plastik-Erdbeerschale mit winzigen Löchern ohne Wasser oder Nahrung eingesperrt und an einer Bushaltestelle ausgesetzt. Der Vogel starb auf dem Weg ins Tierheim.
Von
swp
Reutlingen
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Wellensittich Vogel Tierquäler

Ein Tierquäler hat einen Wellensittich in einer Plastikschale ausgesetzt. Nun bietet PETA 1000 Euro für Hinweise.

Tierheim Reutlingen

Tierquäler gesucht: Einem Beitrag des Reutlinger Tierheims vom 20. Juli zufolge haben Unbekannte einen Wellensittich im Stadtteil Römerschanze ausgesetzt. Ein Zeuge entdeckte den Vogel an einer Bushaltestelle und informierte das Tierheim. Der Wellensittich war in einer Plastik-Erdbeerschale mit winzigen Löchern ohne Wasser oder Nahrung eingesperrt. Darunter befanden sich ein Pappkarton und ein Deckel, auf dem der Vogel saß. „Er war in einem sehr schlechten Zustand, sein Schnabel stand ab und er war aufgeplustert“, schreibt nun auch die Tierrechtsorganisation PETA in einer Pressemitteilung. Der Wellensittich kollabierte und starb noch auf dem Weg zum Tierarzt.

1000 Euro: PETA setzt Belohnung aus

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, „die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich entweder beim Tierheim, der Polizei oder telefonisch unter (0711)8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.“

„Wir möchten helfen aufzuklären, wer den Wellensittich in so einem schlechten gesundheitlichen Zustand einfach in der Hitze zurückgelassen und damit seinen Tod in Kauf genommen hat“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Der herzlose Halter hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und ein Tierheim oder einen Tierschutzverein um Hilfe bitten müssen. Von der Politik fordern wir Maßnahmen gegen den ausufernden Handel mit Tieren. Unter anderem sollten angehende Tierhalter vorab einen Fachkundenachweis ablegen müssen. Das würde Spontankäufe und das Aussetzen von Tieren eindämmen.“

Straftatbestand der Tierquälerei

Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.