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: Reutlinger Unternehmen Manz AG beantragt Insolvenz

Die Manz AG ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das teilte das Reutlinger Unternehmen am Mittwochmittag mit. Der Vorstand will dennoch Investoren für eine Rettung gewinnen.
Von
Iris Simon
Reutlingen
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Manz, Reutlingen, Altenburg Manz AG

Symbolfoto.

Manz AG
  • Manz AG aus Reutlingen stellt Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
  • Vorstand sucht weiterhin Investoren zur Rettung des Unternehmens.
  • Verhandlungen mit einem Investor scheiterten überraschend.
  • Hoher Preisdruck durch asiatische Batteriezellenhersteller belastet.
  • Zukunft der E-Mobilität und Investitionen in Forschung weiterhin unsicher.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Manz AG steht vor dem Aus. Der Vorstand hat am Mittwoch entschieden, einen Insolvenzantrag zu stellen. Grund ist die Zahlungsunfähigkeit und eine Überschuldung des Unternehmens. Der Antrag soll in den nächsten Tagen eingereicht werden.

Das Unternehmen geriet in Schwierigkeiten, weil die Kreditgeber der Manz AG keine weiteren Gelder bereitstellen, hieß es in einer entsprechenden Pressemitteilung. Eine mögliche Rettung scheiterte, als ein Investor die Verhandlungen überraschend abbrach. Der Vorstand hatte nach eigenen Angaben zuvor intensiv mit verschiedenen Kapitalgebern gesprochen, konnte aber keine Finanzierungslösung finden. Trotz der Insolvenz führt der Vorstand Gespräche mit neuen Investoren, um das Unternehmen vielleicht doch noch zu retten.

Manz sprach bereits in der Vergangenheit von Kündigungen

Erst Anfang Dezember äußerte sich das Unternehmen zum Verkauf der Batteriezellenfertigung und der Zukunft der E-Mobilität. Auf Anfrage der SÜDWEST PRESSE erklärte Manz: „Die asiatischen Hersteller dominieren immer noch den Markt rund um die Batteriezelle, was zu erheblichem Preisdruck führt. Gleichzeitig müsste weiter in R&D (Forschung und Entwicklung, Anm. d. Red.) investiert werden, um sich gegenüber diesem Wettbewerb abzuheben." Investitionen, die das Unternehmen nach eigenen Aussagen nicht tätigen wollte.