
Verhandlung am Landgericht: „Der Angeklagte ist eine tickende Zeitbombe“
Zwischen den Plädoyers im Fenstersturz-Prozess liegen Welten: Der Staatsanwalt fordert 12 Jahre Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung, die Verteidigerin Freispruch.

Im Prozess um den „Fenstersturz“ wird am Montag, 27. Oktober, das Urteil am Landgericht Tübingen gefällt.
Katja Länge/Archivbild