SWP+SWP+Verbraucherzentrale siegt vor dem Oberlandesgericht
: Auch Reutlinger Märkte ignorieren Einwegpfand-Regel

Zerdrücktes Einwegpfand muss von den Märkten zurückgenommen werden – dies bestätigte jüngst das Oberlandesgericht. Zwei eindrückliche Beispiele zeigen, wie auch in Reutlingen die geltende Rechtslage missachtet wird.
Von
Alexander Thomys
Reutlingen
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Zerdrücktes Einwegpfand in einer Tüte, das DPG-Logo ist deutlich erkennbar: Diese Dosen sind weiterhin Pfand wert - die Rückgabe erfordert aber oftmals Diskussionen mit dem Marktpersonal.⇥

Alexander Thomys