
Verbraucherzentrale siegt vor dem Oberlandesgericht: Auch Reutlinger Märkte ignorieren Einwegpfand-Regel
Zerdrücktes Einwegpfand muss von den Märkten zurückgenommen werden – dies bestätigte jüngst das Oberlandesgericht. Zwei eindrückliche Beispiele zeigen, wie auch in Reutlingen die geltende Rechtslage missachtet wird.

Zerdrücktes Einwegpfand in einer Tüte, das DPG-Logo ist deutlich erkennbar: Diese Dosen sind weiterhin Pfand wert - die Rückgabe erfordert aber oftmals Diskussionen mit dem Marktpersonal.⇥
Alexander Thomys