
Urteil gegen Eltern: Kindeswohlgefährdung aus Egoismus und Geiz – Vater muss ins Gefängnis
Die Mutter sei unfähig gewesen, sich um die Kinder zu kümmern, der Vater hingegen unwillig. Das Urteil im Reutlinger Prozess der Kindeswohlgefährdung.

Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Reutlingen wurden die Eltern aus einer Albgemeinde verurteilt, weil sie ihre vier Kinder vernachlässigt und sozial isoliert haben sollen.
Patrick Pleul/dpa