
Urteil am Landgericht Tübingen: „Er hat gesagt, er nimmt ein Messer und wird uns alle schlachten“
Keine Psychiatrie, aber Therapie: Nach häuslicher Gewalt in Lichtenstein kommt ein 42-Jähriger mit einer Bewährungsstrafe davon. Das Landgericht Tübingen verpflichtet ihn zur Behandlung.

Nach der Tat hatte der 42-Jährige auf Facebook wüste Beschimpfungen gegen seine Ex-Frau veröffentlicht. Der Fall wurde am Landgericht Tübingen verhandelt – das Urteil ist nach drei Verhandlungstagen gefallen.
Marijan Murat/dpa
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