
Urteil am Landgericht: Hohe Haftstrafe nach unvorstellbarem Gewalt-Exzess
Ein 43-Jähriger muss wegen brutaler Übergriffe in einer fremden Reutlinger Wohnung für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis und danach in Sicherungsverwahrung.

Am Tübinger Landgericht wurde ein brutaler Schläger jetzt zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.
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