Unterbringung für Geflüchtete
: 17 Fehlalarme in sechs Monaten

Die Reutlinger Feuerwehr musste in jüngster Zeit fast schon regelmäßig zum Behnisch-Bau in der Ringelbachstraße ausrücken. Gebrannt hat es nie, ein technischer Defekt ist unwahrscheinlich.
Von
Maik Wilke
Reutlingen
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Behnisch Behnisch-Bau Reutlingen Ringelbachstraße

In den beiden unteren Etagen des Behnisch-Baus in Reutlingen wohnen seit August 2024 Geflüchtete aus der Ukraine. Die Geschosse darüber sind aus brandschutztechnischen Gründen nicht bewohnbar.

Maik Wilke
  • 17 Fehlalarme im Behnisch-Bau in Reutlingen seit Mai 2025 – kein technischer Defekt festgestellt.
  • Geflüchtete aus der Ukraine wohnen seit August 2024 in den unteren Etagen des Gebäudes.
  • Alarme wurden in Sanitäranlagen ausgelöst, Verursacher bisher nicht identifiziert.
  • Fehlalarme kosten im Schnitt 1400 Euro, Sicherheitsdienst soll künftig Flure kontrollieren.
  • Polizei betont: Vorwürfe gegen Bewohner ohne Beweise könnten strafrechtlich relevant sein.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

17 Mal musste die Reutlinger Feuerwehr in den vergangenen sechs Monaten zum Behnisch-Bau ausrücken – gebrannt hat's nie. Die Häufigkeit dieser Fehlalarme wirft die Frage auf: Wer oder was löst die Rauchmelder aus und ist somit für das Ausrücken der Einsatzkräfte verantwortlich? „Feuerwehr und Polizei fahren nachts mit Sirene und Blaulicht raus. Schlafen kann man dann vergessen“, sagt ein Anwohner der Ringelbachstraße gegenüber unserer Zeitung.

Die Fehlalarme sind bei der Stadt bekannt. Der erste wurde laut Stadtsprecherin Sabine Külschbach im Mai 2025 ausgelöst, es folgten 16 weitere. Dass es sich dabei um eine technische Störung eines oder mehrerer Rauchmelder im Gebäude handelt, ist unwahrscheinlich. „Die Brandmeldeanlage ist auf einem aktuellen technischen Stand und wird fortlaufend gewartet“, sagt Külschbach. „Wir gehen nicht von einem technischen Defekt aus, sondern von Auslösung durch eine oder mehrere Personen.“

Wer löst die Fehlalarme aus?

In der ehemaligen Seniorenwohnanlage des Star-Architekten Günter Behnisch, der unter anderem das Olympiastadion in München und den Glaspalast in Sindelfingen entworfen hat, leben seit August 2024 Geflüchtete aus der Ukraine. Zumindest in den unteren Etagen, die oberen Geschosse sind aus brandschutztechnischen Gründen nicht bewohnbar. Wer genau die Alarme im Behnisch-Bau verursacht hat, ließ sich laut Külschbach bislang nicht feststellen. Sollte der Verursacher oder die Verursacherin ermittelt werden, müsste diese für die Kosten des unnötigen Einsatzes der Feuerwehr aufkommen – und das ist nicht günstig. Im Schnitt kosten Fehlalarme 1400 Euro, wie Külschbach mitteilt.

Damit es künftig keine Fehlalarme mehr im Behnisch-Bau gibt, hat die Stadt reagiert und den Sicherheitsdienst vor Ort beauftragt, auch den Flur des Gebäudes regelmäßig zu überprüfen.

Polizei warnt vor „unbewiesenen Unterstellungen“

Während die Stadt davon ausgeht, dass eine oder mehrere Personen die Fehlalarme auslösen, ist das Polizeipräsidium Reutlingen mit solch einem Verdacht vorsichtiger und erklärt auf Anfrage: „Die Annahme, Bewohner von Flüchtlingsunterkünften würden mutwillig häufiger Alarme ohne Grund auslösen, können wir nicht bestätigen. Im Gegenteil, eine öffentliche Verbreitung solch einer unbewiesenen Unterstellung könnte gegebenenfalls sogar strafrechtlich relevant sein.“ Die Vorwürfe sollten also gut begründet sein.

Die Stadt kann nachvollziehen, welche Rauchmelder ausgelöst wurden. Demnach wurden die Alarme im Bereich der Sanitäranlagen ausgelöst und nie in den Zimmern der Bewohner. Die Rauchmelder sind übrigens direkt mit der Feuerwehr verknüpft, die dann mit einem entsprechenden Aufgebot zum ehemaligen Altenheim ausrückt.

Bei bewohnten Häusern ist für die Einsatzkräfte immer Eile geboten

Für den Anwohner der Ringelbachstraße ist dabei nicht nachvollziehbar, dass trotz bekannter Sachlage und den vielen Fehlalarmen Martinshorn und Blaulicht eingeschaltet werden. Für die Einsatzkräfte ist das aber wichtig, wie das Polizeipräsidium erklärt: „Der Einsatz von Martinshorn und Blaulicht hat der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Ein Brandalarm in einer von Menschen bewohnten Unterkunft ist grundsätzlich immer und in absolut jedem Fall ein Beispiel dafür, dass für Einsatzkräfte höchste Eile geboten ist“, so Polizeisprecher David Dickhoff. „Genau für diese Fälle ist das Sonder- und Wegerecht vorgesehen.“

In bestimmten Fälle, vor allem, wenn es für die Einsatztaktik der Polizei vorteilhaft wäre, könne man auf das Wegerecht und somit auf Martinshorn und Blaulicht verzichten. „Brandalarme gehören jedoch nicht zu diesen Fällen“, betont Dickhoff.