
Tübingen/Reutlingen · Justiz: Drei Jahre Haft für das gelegte Feuer
Schwere Brandstiftung, aber kein versuchter Mord: Am Dienstag sprach das Tübinger Landgericht die Reutlingerin schuldig, die die Wohnung ihres Mannes angezündet hatte.

Der Schwurgerichtssaal im Tübinger Amtsgerichts.
Erich Sommer