
Straftäter in Reutlingen: Wegen Kindesmissbrauchs Verurteilter kommt frei – trotz abgebrochener Sozialtherapie
Ein 29-jähriger Reutlinger, im Jahr 2017 wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen und versuchten Mordes verurteilt, kommt nicht in Sicherheitsverwahrung. Nach Ende seiner Haftstrafe kommt der Mann frei.

Die dritte große Jugendkammer am Landgericht Tübingen hat sich auf die psychologischen Gutacher verlassen.⇥
Alexander Thomys