
Sozialgericht Reutlingen: Arbeitsloser bekommt Recht: Jobcenter muss Miete bezahlen
Das Jobcenter muss einem 49-jährigen arbeitslosen Reutlinger die Miete für eine eigene Wohnung bezahlen. Das entschied jetzt das Sozialgericht Reutlingen.

Das Sozialgericht Reutlingen hat der Klage eines 49-Jährigen stattgegeben. Das Jobcenter muss Umzugs- und Mietkosten übernehmen.
dpa