
Reutlinger Vollzugsdienst: Fristlos entlassen wegen Parken im absoluten Halteverbot
Das Arbeitsgericht hat aber die Kündigung für einen Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes für unwirksam erklärt – trotz der Pflichtverletzung.

Absolutes Halteverbot bei der ehemaligen Reutlinger Paketpost: Weil hier ein Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdiensts geparkt hat, kündigte ihm die Stadt.
Thomas de Marco