SWP+SWP+Reutlinger Vollzugsdienst
: Fristlos entlassen wegen Parken im absoluten Halteverbot

Das Arbeitsgericht hat aber die Kündigung für einen Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes für unwirksam erklärt – trotz der Pflichtverletzung.
Von
Thomas de Marco
Reutlingen
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Arbeitsgericht Reutlingen: Verhandlung wegen Parkens im Halteverbot bei der ehemaligen Paketpost.

Absolutes Halteverbot bei der ehemaligen Reutlinger Paketpost: Weil hier ein Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdiensts geparkt hat, kündigte ihm die Stadt.

Thomas de Marco