Reutlingen: Polizei ermittelt gegen die „Letzte Generation“ und drohende Autofahrer

Bild: Klaus Franke
Nicht gesetztNach der Straßenblockade von fünf Aktivisten der Gruppe Letzte Generation am vergangenen Freitag in Reutlingen ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der Nötigung im Straßenverkehr, sagt Matthias Grundke, der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Tübingen. Eine entsprechende Strafanzeige sei bei seiner Behörde noch nicht eingegangen, „aber wir stehen in Kontakt mit der Polizei“, sagt Grundke. Nötigung kann von einer Geldstrafe zu fünf Tagessätzen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren geahndet werden.
Morddrohungen als Offizialdelikt
Gleichzeitig hat der Leitende Oberstaatsanwalt die Polizei auch auf den TAGBLATT-Artikel über die Protestaktion aufmerksam gemacht, da dort heftige Beleidigungen von im Stau stehenden Autofahrern an die Adresse der Blockierer aufgelistet waren. So werden in dem Artikel Aussagen zitiert wie: „Wenn ihr nicht augenblicklich verschwindet, zünde ich euch mit Benzin an!“ oder „Erschießen sollte man das Pack“. Solche Drohungen könnten durchaus ein Offizialdelikt sein, dem die Polizei unabhängig von Anzeigen nachgehen werde, sagt Pressesprecherin Andrea Kopp vom Reutlinger Polizeipräsidium. Die Stadt Reutlingen wird nach eigenen Angaben eine Rechnung an die Aktivisten der „Letzten Generation“ schicken, weil sie die Hände von drei angeklebten Blockierern von der Straße gelöst hatte. Auch die Polizei will das Wegtragen von der Straße in Rechnung stellen. Kurz vor 15 Uhr hatte die Gruppe auf der Abfahrt von der Bundesstraße B28 den Ampelübergang am Hohbuchknoten blockiert.