
Prozess wegen Kinderpornografie: Reutlinger muss erneut in Haft
Ein 62-Jähriger wird wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt. Weil der Mann bereits 24 mal vorbestraft ist, sah Richter Eberhard Hausch keine gute Sozialprognose: „Sie müssen in Haft. Und das ist auch gut so.“

Eine Ermittlerin sitzt vor Monitoren mit unkenntlich gemachten Fotografien, die teilweise sexuellen Missbrauch zeigen.⇥
Rolf Vennenbernd