Unter Drogeneinfluss
: Mann randaliert im Reutlinger Hallenbad

Die Polizei nimmt einen 41-Jährigen in Gewahrsam, nachdem er Angestellte im Reutlinger Achalmbad aggressiv bedroht hat und sich im Bad rasiert hat.
Von
swp
Reutlingen
Jetzt in der App anhören
Polizei Handschellen - Symbolbild

Ein 41-Jähriger musste am Sonntagnachmittag von der Polizei in Gewahrsam genommen werden.

Symbolfoto Marcus Brandt/dpa
  • Polizei nimmt 41-Jährigen im Reutlinger Hallenbad fest; aggressives Verhalten und Drogeneinfluss.
  • Mann missachtete Hausordnung, bedrohte Angestellte und leistete Widerstand bei Festnahme.
  • Geringe Menge Amphetamin bei ihm gefunden; Ermittlungen wegen diverser Gesetzesverstöße.
  • Keine Verletzten gemeldet; Mann muss mit mehreren Strafanzeigen rechnen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Randalierer im Achalmbad: Weil er Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet, Hausfriedensbruch begangen und gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hatte, ermittelt das Polizeirevier Reutlingen gegen einen 41-Jährigen, der am Sonntagnachmittag gegen 16.45 Uhr im Reutlinger Hallenbad von der Polizei in Gewahrsam genommen werden musste. Der Mann war durch sein provokantes und aggressives Verhalten gegenüber Angestellten aufgefallen. Zudem hatte er die Hausordnung missachtet und sich im Bad rasiert.

Widerstand auch auf Polizeidienststelle

Da er keine Einsicht zeigte, wurde ihm im Beisein einer alarmierten Streifenwagenbesatzung seitens der Badeaufsicht ein Hausverbot erteilt. Nachdem er zunächst das Bad verlassen hatte, kehrte er kurze Zeit später zurück und provozierte wiederum die Angestellten des Schwimmbades. Durch die erneut verständigten Polizeibeamten wurde der Mann schließlich in Gewahrsam genommen. Dagegen leistete er auf der Dienststelle erheblichen Widerstand. Verletzt wurde nach dem derzeitigen Kenntnisstand niemand. Die Beamten stellten zudem bei dem 41-Jährigen eine geringe Menge Amphetamin fest. Er sieht nun entsprechenden Strafanzeigen entgegen, so die Polizei abschließend.