ÖPNV in Reutlingen: Rauchverbot an allen Bushaltestellen der RSV

An Bushaltestellen in Reutlingen gilt nun Rauchverbot.
dpa- An Bushaltestellen in Reutlingen gilt nun ein Rauchverbot – auch für E-Zigaretten.
- Ab dem 1. Juni greift ein novelliertes Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg.
- Im RSV-Gebiet sind 556 Haltestellen betroffen, teilt die Reutlinger Stadtverkehrsgesellschaft mit.
- Ziel ist mehr Schutz vor Passivrauchen, besonders für Kinder, Jugendliche und Schwangere.
- Verstöße kosten bis zu 200 Euro, bei Wiederholung bis zu 500 Euro; Kontrolle durch Behörden.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ab dem 1. Juni gilt in Baden-Württemberg ein novelliertes Nichtraucherschutzgesetz. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere öffentliche Einrichtungen, Schulen, den öffentlichen Personennahverkehr sowie ausgewählte Außenbereiche.
Im Verkehrsgebiet der RSV sind insgesamt 556 Haltestellen von den neuen Bestimmungen erfasst. Das Rauchverbot gilt dort nicht nur für klassische Tabakprodukte, sondern auch für E-Zigaretten, Tabakerhitzer sowie vergleichbare Erzeugnisse – unabhängig davon, ob diese Nikotin oder Cannabis enthalten.
Mit der Gesetzesnovelle soll insbesondere der Schutz vulnerabler Personengruppen wie Kindern, Jugendlichen und Schwangeren vor den gesundheitlichen Risiken des Passivrauchens weiter gestärkt werden, schreibt die RSV in einer Mitteilung. Gleichzeitig flossen Erkenntnisse aus dem Bürgerforum sowie Stellungnahmen im Rahmen der Verbändeanhörung in das Gesetzgebungsverfahren ein.
Bis zu 500 Euro Strafe
Für die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften sind die jeweils verantwortlichen Stellen der betroffenen Einrichtungen und Bereiche sowie die Ortspolizeibehörden zuständig. Verstöße gegen das Rauchverbot können künftig mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro geahndet werden; bei wiederholten Verstößen sind Bußgelder von bis zu 500 Euro möglich.
Betreiberinnen und Betreiber, die ihren Kennzeichnungs- und Kontrollpflichten nicht nachkommen, müssen mit weitergehenden Sanktionen und entsprechend höheren Bußgeldern rechnen.
