
Neues Gesetz zur Selbstbestimmung: Erste vereinfachte Geschlechtsänderungen auch in Reutlingen
Für transsexuelle, nicht-binäre oder intergeschlechtliche Menschen macht es das neue Selbstbestimmungsgesetz einfacher, ihren Namen und das Geschlecht ändern zu lassen. In Reutlingen wird es umgesetzt: Acht Anmeldungen gab es bereits.

Seit 1. November gilt das neue Selbstbestimmungsgesetz. Menschen können ihren Geschlechtseintrag und Vornamen künftig leichter ändern lassen. Die Standesämter im Land bearbeiten bereits die ersten Fälle - auch in Reutlingen.
Jacob Schröter/dpa (Symbolfoto)