Nach Tod einer Rollerfahrerin
: Die Verteidigung legt Berufung gegen das Urteil ein

Der 25-jährige Fahrer war zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hat im Juni vergangenen Jahres beim Überholen einen tödlichen Unfall verschuldet.
Von
Thomas de Marco
Reutlingen
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Gerichtssaal, Amtsgericht Reutlingen

Amtsgericht Reutlingen: In diesem Saal ist der tödliche Unfall, den der 25-jährige Lichtensteiner verursacht hat, verhandelt worden.

Karolin Müller/Archiv
  • Verteidigung legt Berufung gegen Urteil des Schöffengerichts Reutlingen ein.
  • Der 25-Jährige erhielt zweieinhalb Jahre Haft und vier Jahre Führerscheinentzug.
  • Er tötete beim Überholen eine 17-jährige Rollerfahrerin auf der Alb.
  • Laut Verteidiger lag nur eine Überschreitung um 15 km/h vor – keine Raserei.
  • Unfallhergang: Auffahren auf einen Audi A3, Ausscheren, Frontalzusammenstoß mit der Rollerfahrerin.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Vor zehn Tagen ist ein 25-Jähriger vom Schöffengericht Reutlingen zu einer Haftstrafe verurteilt worden, nachdem er im Juni vergangenen Jahres eine 17-jährige Rollerfahrerin auf der Alb bei einem Überholvorgang getötet hatte. Noch im Gerichtssaal hatte sein Verteidiger Horst Epple angedeutet, dass er in Berufung gehen werde. Diese Berufung hat er nun fristgerecht eingereicht.

Der Lichtensteiner war am 11. Juni 2025 um 22.20 Uhr mit einem Beifahrer von Reutlingen Richtung Oberstetten unterwegs gewesen, war nach dem Kreisverkehr vor Engstingen stark auf einen Audi A3 aufgefahren und gleich zum Überholen ausgeschert. Die entgegenkommende Rollerfahrerin hatte keine Chance und wurde bei dem Zusammenprall getötet. Das Schöffengericht verurteilte den jungen Mann wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung mit fahrlässiger Tötung zu zweieinhalb Jahren Haft und entzog ihm den Führerschein für vier Jahre.

„Es ist ein furchtbarer Fall mit dem Tod des Mädchens. Aber entscheidend ist, welche Schuld mein Mandant wirklich hat. Und da liegt die reine Geschwindigkeitsüberschreitung mit 15 Kilometern pro Stunde nicht einmal im Punktebereich“, sagt Epple zur Begründung, warum er Berufung eingelegt hat. Bereits in seinem Plädoyer vor dem Schöffengericht hatte er ausgeführt, dass seinem Mandanten zwei Verstöße vorgeworfen werden können: zu schnelles Fahren beim Überholen und falsche Einschätzung eines möglichen Gegenverkehrs. „Wäre er ein Raser, hätte er mit einem höheren Tempo überholt. Er ging davon aus, dass die Straße frei ist“, führte der Anwalt aus.