„Einige Grundstückseigentümer machten ihre Drohung wahr, die sie am 3. Februar bei der öffentlichen Bezirksgemeinderatssitzung in Sondelfingen ausgesprochen hatten. Auf einem der Grundstücke in Bergäcker-Halden, die aus dem Flächennutzungsplan wegen artenschutzrechtlicher Bedenken herausgenommen werden sollen, wurden 15 von 16 Streuobstbäumen zum Fällen markiert“, teilt Ira Wallet, Mitarbeiter des Landesnaturschutzverbandes vom Arbeitskreis Reutlingen, mit.

Vorübergehend eingestellt

Am 24. Februar seien acht davon gefällt worden, später zwei, darunter auch gesunde Exemplare, so Wallet. Es seien Bäume abgeholzt worden, die als Höhlenbäume in der artenschutzrechtlichen Prüfung als besonders wertvoll eingestuft worden seien.  Mitglieder der Naturschutzverbände BUND und Nabu erschienen vor Ort. „Doch erst, als die von den Verbänden informierte Untere Naturschutzbehörde einschritt, wurden die Fällungen vorübergehend eingestellt“, erklärt Wallet. Trotzdem sei die halbe Streuobstwiese nun vernichtet. Was bleibe, seien die Fotos der gefällten Habitatbäume und Vögel, die verstört herumfliegen würden.

Auf Rechtslage hingewiesen

Tatsächlich sei die Untere Naturschutzbehörde eingeschaltet. Sie habe die Eigentümer auf die geltende Rechtslage hingewiesen, teilt das Landratsamt dazu mit. Für das Bebauungsplangebiet „Bergäcker-Halden II“ wurden in den letzten Jahren Kartierungen zu im Gebiet vorkommenden besonders geschützten  Tierarten von der Stadt Reutlingen beauftragt. Die Vorgaben des Paragrafs 44 Bundesnaturschutzgesetz seien zum besonderen Artenschutz und würden grundsätzlich überall gelten und seien von jedermann einzuhalten, erläutert die Behörde auf Anfrage unserer Zeitung. Verstöße gegen die Vorschriften würden Ordnungswidrigkeiten darstellen.