
Landgericht Tübingen: Nach Messerattacke auf Mutter wieder frei – allerdings nur mit Medikamenten
35-jähriger Angeklagter wird wegen eines Messerangriffs auf seine Mutter zur Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung auf Bewährung verurteilt.

Auf Bewährung in die Freiheit ging es für den 35-jährigen Angeklagten am Mittwoch – er konnte für den Messerangriff auf seine Mutter wegen Schuldunfähigkeit nicht verantwortlich gemacht werden.
Norbert Leister