Kreis Reutlingen: Shoppen ohne Testpflicht

Schwäbisches Tagblatt
.Treffen sind mit maximal zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Außerdem dürfen Bibliotheken, Archive, Museen, Galerien, zoologische und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten wieder ohne Auflagen öffnen. Der gesamte Einzelhandel sowie Märkte dürfen öffnen. Die Testpflicht entfällt. Es sind keine Terminbuchungen mehr erforderlich. In Geschäften mit weniger als 10 Quadratmetern Verkaufsfläche darf sich maximal eine Kunde aufhalten. In Läden mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ist ein Kunde pro 10 Quadratmeter erlaubt. Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen. Das Landratsamt hat am Sonntag 13.499 Corona-Fälle gemeldet, 5 mehr als am Vortag.