Kreis Reutlingen: Fiedler und Wiedemann dürfen antreten
Jetzt ist es amtlich: Der Metzinger OB Ulrich Fiedler und der Augsburger Verwaltungsrichter Richard Wiedemann dürfen bei der Reutlinger Landratswahl am 1. Februar antreten.

Schwäbisches Tagblatt
.Das gesetzlich in der Landkreisordnung vorgeschriebene Benennungsverfahren ist abgeschlossen: Das Innenministerium Baden-Württemberg hat nun, wie schon der besondere Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl des Landrats in seiner Sitzung am 20. November, die beiden Bewerber offiziell benannt. Die Wahl des Landrats ist in der Sondersitzung des Kreistags am 1. Februar in der Uhlandhalle in Wannweil vorgesehen.