Die 43-jährige Angeklagte hatte im Zeitraum zwischen Dezember 2014 und Dezember 2020 beim Jobcenter Sozialhilfeleistungen (Hartz IV) und dazu noch beim Kreisjugendamt Unterhaltsvorschuss für ihren ältesten Sohn beantragt – und beides auch erhalten. Die Summe der Leistungen belief sich innerha...