
Gemeinderat Pfullingen: Neuntöter könnten bereits gültige Bauleitplanungen kippen
Die Hälfte der städtischen Gemarkung gehört zum Vogelschutzgebiet „Mittlere Schwäbische Alb“ – Die Stadt nimmt Stellung und fordert vier Ausnahmen.

Neuntöter und Heidelerchen nisten in Gestrüpp oder in dornigen Büschen, nutzen diese von Menschenhand gebaute „Eigenheime“ nur sehr selten.
Jürgen Herdin