Energieversorgung
: Reutlinger Netzbetreiber Fair-Netz warnt vor Angeboten für einen Zählertausch

Kundinnen und Kunden sollten nicht vorschnell Verträge für den Einbau von Smart Meters abschließen.
Von
swp
Reutlingen
Jetzt in der App anhören
Stromzähler: ARCHIV - 12.04.2023, Nordrhein-Westfalen, Köln: Ein Stromzähler zeigt den Stromverbrauch. (zu dpa: «Kritik am geplanten Kraftwerksgesetz: Kartellamt legt nach») Foto: Henning Kaiser/dpa - ACHTUNG: Person(en) wurde(n) aus rechtlichen Gründen gepixelt +++ dpa-Bildfunk +++

In Schreiben, die derzeit in der Region in Briefkästen landen, wird der kurzfristige Einbau eines Smart Meters anstelle des alten Zählers beworben.

Henning Kaiser/dpa/Symbolbild
  • Fair-Netz warnt vor Postwurfsendungen zu Smart-Meter-Einbau im Gebiet Reutlingen.
  • Schreiben erwecken teils Dringlichkeit – sie stammen nicht von Fair-Netz.
  • Reguläre Zählerwechsel kündigt Fair-Netz direkt an und informiert rechtzeitig.
  • Verträge mit privaten Messstellenbetreibern sind freiwillig und sollten geprüft werden.
  • Bei Unsicherheit rät Fair-Netz zur Kontaktaufnahme, um Echtheit und Bedarf zu prüfen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Im Gebiet der Reutlinger Fair-Netz erhalten derzeit vermehrt Bürgerinnen und Bürger Postwurfsendungen privater oder wettbewerblicher Messstellenbetreiber. In den Schreiben wird der kurzfristige Einbau eines Smart Meters beworben. Nach Einschätzung des Netzbetreibers können Formulierungen wie „wichtige Information“, „kostenlose Installation“ oder befristete Terminangebote bei Empfängerinnen und Empfängern den Eindruck erwecken, es handle sich um eine offizielle Mitteilung oder eine zwingende gesetzliche Verpflichtung.

Dazu stellt das städtische Tochterunternehmen klar: „Diese Schreiben stammen nicht von Fair-Netz und erfolgen nicht in deren Auftrag. Fair-Netz ist im eigenen Netzgebiet der zuständige Messstellenbetreiber.“ Das bedeutet: Kundinnen und Kunden, bei denen ein regulärer Zählertausch oder der Einbau einer modernen Messeinrichtung beziehungsweise eines intelligenten Messsystems vorgesehen ist, werden rechtzeitig und direkt durch die Fair-Netz informiert.

Kein Vertrag unter Zeitdruck

„Wir möchten unsere Kundinnen und Kunden ausdrücklich davor schützen, durch missverständliche Schreiben vorschnell Verträge abzuschließen“, sagt Andreas Hazotte, Leiter Messstellenbetrieb. „Ein Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist grundsätzlich möglich. Er ist aber eine freiwillige Entscheidung und sollte in Ruhe geprüft werden – insbesondere mit Blick auf Vertragslaufzeiten, jährliche Kosten und mögliche Zusatzbedingungen.“

Private Messstellenbetreiber können Kundinnen und Kunden Angebote für den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme unterbreiten. Dabei handelt es sich jedoch um eigenständige Vertragsangebote. „Wer ein solches Angebot annimmt, schließt in der Regel einen separaten Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter ab. Die darin genannten Konditionen können von den gesetzlich regulierten Preisobergrenzen des grundzuständigen Messstellenbetriebs teilweise stark abweichen“, erklärt Fair-Netz.

Kundinnen und Kunden müssen nicht aufgrund eines Werbeschreibens selbst aktiv werden. Wer im Gebiet der Fair-Netz von einem regulären Zählertausch betroffen ist, erhält die Informationen direkt von der Fair-Netz. Kundinnen und Kunden, die ein entsprechendes Schreiben erhalten haben und unsicher sind, können sich direkt an Fair-Netz wenden. „Die Expertinnen und Experten prüfen, ob ein Zählerwechsel vorgesehen ist und ob das Schreiben im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb steht“, betont das Unternehmen.