Corona Tübingen aktuell: Sperrstunde ab 23 Uhr

Ab Samstag gilt im Landkreis Tübingen eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr.
ArchivDas Ministerium für Soziales und Integration sorgt mit einem Erlass für Klarheit bezüglich der Verhängung von Sperrstunden im Zusammenhang mit der 7–Tages–Inzidenz von positiven Corona–Fällen in den Landkreisen.
Demnach haben Landkreise mit einer Inzidenz von über 50 Fällen auf 100.000 Einwohner die Einführung einer Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe einschließlich eines Außenabgabeverbots von Alkohol zu verfügen. Dies gilt an allen Wochentagen.
Gastronomiebetriebe, Tankstellen, Supermärkte und Kioske betroffen
Der Landkreis Tübingen setzt diese Maßgabe im Rahmen einer Allgemeinverfügung um, die am Samstag, 24. Oktober 2020 in Kraft tritt.
Betroffen von dieser Regelung sind Gastronomiebetriebe aller Art. Das Außenabgabeverbot von Alkohol ab 23 Uhr gilt auch für Tankstellen, Supermärkte, Kioske und ähnliche Betriebe.
Der Erlass des Sozialministeriums enthält darüber hinaus auch Vorgaben zur Begrenzung der Besucherzahlen bei Messen, die ebenfalls in der Allgemeinverfügung ihren Niederschlag finden. Zusammengefasst gilt: Es darf nur ein Besucher pro zehn Quadratmeter Ausstellungsfläche zugelassen werden.
