
Brandstiftung in der Psychiatrie: „Brandgefährliche Frau“ bleibt in geschlossener Abteilung
Das Tübinger Landgericht veranlasst weitere Verwahrung einer 59-jährigen Frau in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses.

Das Landgericht Tübingen verhandelte am Montag, 20. Januar 2025, wegen gefährlicher Brandstiftung.
Norbert Leister