Ausschreibung der Klinik-Geschäftsführung
: Landratsamt ist mit den Bewerbungen „zufrieden“

Die Bewerbungsfrist für den Managementvertrag der Kreiskliniken Reutlingen ist zu Ende. Viele Informationen, wer und wie viele Unternehmen sich beworben haben, gibt es aber nicht. Das hat Gründe.
Von
Maik Wilke
Kreis Reutlingen
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In den Kreiskliniken in Reutlingen musste eine Station geschlossen und die Patienten verlegt werden.

Kreisklinik Reutlingen Klinik Kreiskliniken

Das Landratsamt Reutlingen sucht als Träger der Kreiskliniken eine neue Geschäftsführung.

Maik Wilke (Archivfoto)

Das Klinikum am Steinenberg und die Albklinik in Münsingen benötigen ab dem 1. Mai 2025 eine neue Geschäftsführung. Weil der Vertrag zwischen dem Landkreis Reutlingen als Träger der Krankenhäuser und der Regionalen Kliniken Holding GmbH ausläuft (wir berichteten mehrfach), hatte die Kreisverwaltung Anfang August einen neuen Managementvertrag ausgeschrieben – am Montag, 9. September, endete die Bewerbungsfrist. Wie viele und welche Unternehmen haben sich darauf beworben, künftig die beiden Krankenhäuser in Reutlingen und Münsingen zu leiten? „Wir sind mit dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs zufrieden“, erklärt Katja Walter-Frasch, Pressesprecherin des Landkreises Reutlingen, auf Anfrage unserer Zeitung.

Auswahlverfahren ist geheim

Doch viele Informationen darf das Landratsamt nicht öffentlich machen. Das Auswahlverfahren ist aus vergaberechtlichen Gründen geheim; ein Verstoß dagegen könnte rechtliche Folgen haben. „Das gesamte Ausschreibungsverfahren unterliegt strengen vergaberechtlichen Anforderungen“, erklärt der Landkreis. „Ein wesentliches Ziel des Kartellvergaberechts ist die Schaffung eines kompetitiven Wettbewerbs. Der Geheimwettbewerb, also die Unkenntnis des einzelnen Bewerbers oder Anbieters von der Identität und der Anzahl der Konkurrenten, ist daher ein tragender Grundsatz des Wettbewerbsrechts.“

Schon durch die Information, wie viele oder wie wenige andere Bewerber einen Teilnahmeantrag abgegeben haben, kann jeder Bewerber Rückschlüsse darauf ziehen, wie knapp er sein Angebot kalkulieren muss. Nur wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der Angebote, Angebotsgrundlagen und Angebotskalkulation seiner Mitbewerber um den Zuschlag anbietet, sei ein echter Bieterwettbewerb möglich, erklärt das Landratsamt und bezieht sich dabei auf das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Entscheidung soll wohl im März 2025 fallen

Ein Bewertungsgremium wird die eingereichten Bewerbungen voraussichtlich im Januar 2025 anhand mehrere Kriterien bewerten; wer die Kreiskliniken ab Mai 2025 führt, entscheidet der Kreistag wohl im März 2025.