
Amtsgericht Reutlingen: Wenn der Familienvan im Urlaub nicht durch die Zufahrt passt
Im urbanen Gebiet der Toskana in Italien sind die Straßen eng. Eine Familie kündigt ihren zweiwöchigen Urlaub frühzeitig und fordert ihr Geld zurück.

Wer ist zuständig, wenn es um zivilrechtliche Fragen, mit Parteien anderer Länder und über die Grenzen der EU hinaus, geht? Grundsätzlich darf am eigenen Wohnort geklagt werden.
Bernd Ruof