Ist der siebenjährige Ole aus Künzelsau doch Opfer eines Mordes geworden? Im Prozess vor dem Landgericht Heilbronn beantragte jetzt der Staatsanwalt zu prüfen, ob die Angeklagte Elisabeth S. (70) aus „niedrigen Beweggründen“ heraus gehandelt hat. Sie habe „Verlustängste“ gehabt, weil sie ihren Ersatzenkel nicht mehr so häufig wie früher betreuen dürfe, erklärte Staatsanwalt Harald Lustig. Die Witwe habe das Kind erwürgt wegen einer „besonders krassen Form der Eigensucht“. Dies sei „eine Tat, die auf tiefster Stufe steht“.
Mordmerkmale erfüllt?
Der rechtlichen Erklärung des Anklägers, der zuvor nur von Totschlag ausgegangen war, schloss sich der Anwalt der Familie an. Jens Rabe sieht das Mordmerkmal der Heimtücke für erfüllt an. Die Rentnerin habe ein wehrloses, schlafendes Kind umgebracht, sagte er.
Für Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin, waren diese beiden Forderungen „nicht nachvollziehbar“. Gleichwohl sagte der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth, dass eine Verurteilung wegen Mordes „in Betracht“ kommen könnte.
Keine Hinweise auf einen Unfall
Zuvor hatte der Gerichtsmediziner in seinem Gutachten alle Behauptungen der Angeklagten widerlegt. Er habe keine Spuren finden können, die auf einen Unfall wie Sturz vom Bett oder Atemstillstand wegen eins Fremdkörpers hindeuteten. Es sei auch ausgeschlossen, dass erst der tote Ole in der Badewanne gewürgt worden sein könnte. „Ihm wurde zu Lebzeiten der Hals manuell zugedrückt“, fasste Frank Wehner von der Universität Tübingen zusammen. Er berichtete von „typischen Erstickungseinblutungen“ wegen des Sauerstoffmangels und von „flächenförmigen Hautrötungen“ wegen der Gewalteinwirkung im Halsbereich. „Das ist kein sanftes Handauflegen auf den Hals, da muss man schon mit einiger Kraft zudrücken.“ Wehner ging aus Erfahrung davon aus, dass das Erwürgen mindestens drei Minuten gedauert hat, nach einer Minute sei der Bub bewusstlos gewesen. Er habe sich nicht gewehrt.
Urteil am Mittwoch geplant
Gegenüber der Polizei hatte Elisabeth S. jede Schuld bestritten. „Ich habe dem Ole doch nichts getan, er ist mein Ein und Alles“, hatte sie einem Kriminalkommissar unter Weinkrämpfen nach der Festnahme erklärt. Er habe den Eindruck gehabt, dass sie zwar mit ihm sprechen wolle, „aber sie hat jedes Wort auf die Goldwaage gelegt“.
Am kommenden Montag sind die Plädoyers geplant. Für Mittwoch hat das Schwurgericht das Urteil vorgesehen.