Zwischen Neu-Ulm und Ulm: Autofahrer liefert sich Verfolgungsjagd mit der Polizei

Die Polizei verfolgte einen Autofahrer, der sich einer Kontrolle entziehen wollte, von Neu-Ulm nach Ulm und wieder zurück.
Friso Gentsch/dpa (Symbolbild)- 32-Jähriger flieht vor der Polizei von Neu-Ulm nach Ulm und zurück.
- Fahrer ohne Führerschein, unter Drogeneinfluss, mit gestohlenen Kennzeichen.
- Fahrzeug nicht versichert oder zugelassen, mehrere Haftbefehle gegen ihn.
- EC-Karte und Geld im fremden Kuvert gefunden, Geld sichergestellt.
- Fahrer in Justizvollzugsanstalt, mehrere Strafanzeigen erwartet.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Blitzermarathon, Speedweek oder allgemeine Verkehrskontrolle – unter welcher Bezeichnung auch immer: Dass die Polizei in dieser Woche auch in der Region verstärkt das Geschehen auf den Straßen im Visier hat und Verstöße ahndet, war jedenfalls großflächig angekündigt worden. Als die Beamten am späten Mittwochabend, 9.4., gegen 23.30 Uhr in der Neu-Ulmer Schützenstraße einen Autofahrer anhalten wollten, ignorierte dieser jedoch laut einer Mitteilung sämtliche Aufforderungen. Der 32-Jährige gab demnach kräftig Gas und raste davon. Mit Verstärkung durch weitere Polizeistreifen verfolgten die Beamten den Verkehrsrowdy von Neu-Ulm nach Ulm-Wiblingen und dann zurück nach Neu-Ulm, bevor der Fahrer seine Fahrt über die B10 in Richtung Ulm fortsetzte.
Im Bereich der Adenauerbrücke war dann Schluss: Der Raser wurde gestoppt – die Verfolgung hatte nur wenige Minuten gedauert, wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West auf Nachfrage mitteilt. Bei dem Fahrzeug handele es sich nicht etwa um ein hochmotorisiertes, sondern um einen rund 20 Jahre alten BMW.
Bei der Kontrolle fiel den Polizisten dann einiges auf, was die vorangegangene Flucht erklären dürfte: Der 32-Jährige war ohne gültigen Führerschein unterwegs und zudem berauscht – er gab zu, Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen waren obendrein gestohlen, und das Auto war weder versichert noch zugelassen.
Fremde EC-Karte und adressiertes Kuvert mit Geld dabei
Doch damit nicht genug: Gegen den Mann bestanden bereits mehrere Haftbefehle, von denen laut Polizei „ein Großteil durch die Zahlung eines Geldbetrags abgewendet werden könnte“. Der 32-Jährige führte zwar ein ordentliches Sümmchen Bargeld – einen vierstelligen Geldbetrag – mit sich, das gehörte ihm aber offenbar gar nicht: Bei der Durchsuchung fanden die Beamten zum einen eine EC-Karte, die auf einen anderen Namen ausgestellt war, und zum anderen einen Briefumschlag mit Geld, der an den Karteninhaber oder die -inhaberin adressiert war. Aufgrund der unklaren Eigentumsverhältnisse stellten die Beamten das Geld sicher.
Der 32-Jährige wurde aufgrund eines nicht abwendbaren Haftbefehls in eine bayerische Justizvollzugsanstalt gebracht. Ihn erwarten nun mehrere Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Flucht und den festgestellten Delikten.


