Unfall in Nersingen: Motorradfahrer mit 1,2 Promille und ohne Fahrerlaubnis unterwegs

Ein Atemalkoholtest bei einem 58-jährigen Motorradfahrer ergab einen Wert von 1,2 Promille. Er war zuvor verunfallt (Symbolbild).
Julian Stratenschulte/dpa- In Nersingen stürzte ein 58-jähriger Motorradfahrer mit 1,2 Promille und ohne Fahrerlaubnis.
- Unfall geschah in der Silvesternacht; Motorrad war weder zugelassen noch versichert.
- Fahrer blieb unverletzt und musste seinen Heimweg zu Fuß antreten.
- In Vöhringen floh ein 25-Jähriger vor der Polizei, wurde aber später identifiziert.
- Beide Fahrer hatten keine gültige Fahrerlaubnis, Ermittlungen laufen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Für die Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (31.12. 2025 auf 1.1.2026) vermeldet die Neu-Ulmer Polizei gleich mehrere Einsätze wegen Alkoholgebrauchs am Steuer. Darunter ein Unfall in Nersingen. In den frühen Morgenstunden des Neujahrstages mussten Beamte wegen eines Unfalls eines Motorrads auf der Ulmer Straße ausrücken. In einer Kurve war der Motorradfahrer zu Sturz gekommen und auf der Fahrbahn liegen geblieben. Zufällig vorbeifahrende Autofahrer verständigten die Polizei.
Diese konnte schnell die mögliche Unfallursache feststellen, denn bei einem Atemalkoholtest konnte eine Atemalkoholkonzentration von über 1,2 Promille festgestellt werden. Eine gültige Fahrerlaubnis fehlte dem 58-Jährigen ebenso wie eine Zulassung und ein Versicherungsschutz. Der Motorradfahrer blieb durch den Sturz glücklicherweise unverletzt. Er musste seinen Heimweg zu Fuß fortsetzen.
Autofahrer flüchtet vor Polizei
Einige Stunden zuvor wollte eine Streife der Polizeiinspektion Illertissen einen 25-Jährigen im Stadtgebiet Vöhringen kontrollieren. Dieser beschleunigte daraufhin seine Fahrt und flüchtete vor der Streife. Durch Ermittlungen konnte der Fahrzeugführer kurz darauf ausfindig gemacht werden. Er stellte sich jedoch bereits vor dem Treffen mit der Streife selbst bei der Polizeistation Senden. Er war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, weshalb ihn nun ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erwartet.

