Soziale Medien
: Influencer müssen unter Umständen Steuern zahlen

Aus dem Hobby wird unbeabsichtigt eine Profession: Worauf Influencer im eigenen Interesse achten sollten, erklärt ein Experte der IHK Augsburg.
Von
swp
Kreis Neu-Ulm
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Influencer bewerben – meist gegen Geld, Produkte und Dienstleistungen: Diese Art von Marketing ist mitunter steuerpflichtig.

Christin Klose, dpa

Sie teilen in den sozialen Netzwerken Bilder und Videos aus ihrem Leben — und verdienen damit Geld. Influencer auf Instagram, Tiktok und anderen Plattformen sind geschätzte Werbepartner für die Wirtschaft.

„Bei vielen beginnt alles als Hobby und weitet sich erst im Laufe der Zeit zu einer lukrativen Tätigkeit aus, die dann durch die Finanzbehörden beobachtet wird“,  sagt Simion Hersonski vom Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der Industrie– und Handelskammer (IHK) Schwaben. „Oft ist es keine bewusste Entscheidung, Influencer zu werden“, sagt der Experte der Augsburger Kammer, „für viele wird es eher beiläufig zur Profession.“

Doch gerade das kann zum Problem werden. Denn die Tätigkeit als Influencer kann steuerliche Folgen haben, was vielen nicht bewusst ist. „Auf die Einnahmen, die erzielt werden, kann Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer fällig werden — je nach Einzelsteuergesetz“, erklärt der Steuerrechts–Experte: „Wenn der Gewinn aus der Tätigkeit als Influencer in einem Kalenderjahr den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt, müssen Influencer eine Einkommensteuererklärung abgeben.“

Ist der Gewerbeertrag höher als 24 500 Euro, fällt Gewerbesteuer an und manchmal auch Umsatzsteuer. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Influencer ursprünglich die Absicht hatte, seinen Account als Hobby zu betreiben. Bei Nichtbeachtung drohen Steuernachzahlung, Geldstrafe, im Extremfall eine Freiheitsstrafe. Weitere Infos und ein Video gibt’s unter ihk.de/schwaben.