Am Freitag, 24. März, hatte das Amtsgericht im oberbayerischen Pfaffenhofen an Ilm einen katholischen Priester, der zuletzt in der Gemeinde Elchingen tätig war, wegen sexuellen Missbrauchs eines Ministranten zu einer Haftstrafe verurteilt. Acht Monate ohne Bewährung lautete das Urteil der Amtsrichterin. Damit war das Strafmaß deutlich höher ausgefallen, als ursprünglich in einem Strafbefehl vorgesehen, gegen den der Priester Einspruch eingelegt hatte. Dort hatte die Staatsanwaltschaft vier Monate auf Bewährung gefordert. Die Verteidiger legten noch im Gerichtssaal Berufung ein.

Kirchenrechtliches Verfahren läuft parallel

Wie reagiert die Kirche auf das Urteil? „Das Bistum Augsburg nimmt das Urteil des Amtsgerichts Pfaffenhofen mit Erschütterung zur Kenntnis“, heißt es in einer Stellungnahme. Eine inhaltliche Bewertung sei derzeit vor dem Hintergrund des angekündigten Berufungsverfahrens sowie der laufenden kirchenrechtlichen Untersuchungen allerdings noch nicht möglich. „Der Geistliche war bereits im Februar 2021 von allen seinen Aufgaben freigestellt worden“. Diese Maßnahme bleibe bestehen.
Der Priester war 2018 in die Gemeinde im Landkreis Neu-Ulm gekommen, um den dortigen Pfarrer in Oberelchingen zu unterstützen. Also die Staatsanwaltschaft Ingolstadt ihre Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs an einem Ministranten in Oberbayern aufnahm, wurde er freigestellt.

Was ist ein kirchenrechtliches Verfahren?

Ein kirchenrechtliches Verfahren ist ein rechtlicher Prozess, der von einer Kirche durchgeführt wird, um eine Person oder Organisation zu bestrafen oder zu rehabilitieren, die gegen kirchliche Regeln oder Vorschriften verstoßen hat. Das Verfahren folgt in der Regel einem spezifischen Verfahrensablauf und umfasst die Untersuchung, Anhörung und Entscheidung durch eine kirchliche Autorität. Dieses Verfahren kann je nach Kirche und Vergehen unterschiedlich sein, aber es dient in der Regel dazu, das geistliche Leben und die Disziplin innerhalb der Kirche zu wahren und zu schützen. Kirchenrechtliche Verfahren können sowohl auf strafrechtliche als auch auf zivilrechtliche Angelegenheiten angewendet werden und können von der Einhaltung von liturgischen Praktiken bis hin zu schweren Vergehen wie sexuellem Missbrauch oder Korruption reichen.