Spielplatz in Neu-Ulm
: Kind verbrennt sich an Feuerwerk – Rettungsdienst kommt

Das Malheur eines 11-Jährigen in Neu-Ulm hat am Samstag (5.10.) Rettungsdienst und Polizei auf den Plan gerufen. Das Jugendamt wird eingeschaltet.
Von
Niko Dirner
Neu-Ulm
Jetzt in der App anhören
Tischfeuerwerk liegt in einem Geschäft in der Auslage. Durch die Corona-Beschränkungen ist teils nicht nur der Verkauf von Böllern, sondern auch das Knallen selbst verboten. Die Krankenhäuser bleiben trotzdem in Alarmbereitschaft.

ARCHIV - 28.12.2012, Berlin: Tischfeuerwerk liegt in einem Geschäft in der Auslage. Für die einen gehört ein Jahresabschluss mit Raketen einfach dazu, die anderen wollen die private Böllerei verbieten. Dieses Jahr ist durch die Corona-Pandemie vieles anders. (zu dpa "Verkauf von Feuerwerk verboten: Darf ich Silvester trotzdem böllern?") Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Tischfeuerwerke gelten als vergleichsweise harmlos – man sich kann sich daran aber trotzdem verletzen.

Britta Pedersen/dpa

Silvester ist zwar noch weit weg, aber den ersten Feuerwerkseinsatz hat der Neu-Ulmer Rettungsdienst schon hinter sich. Am Samstagnachmittag hat sich nach Angaben der Polizei ein 11-Jähriger auf einem Spielplatz verbrannt, als er ein Tischfeuerwerk abbrannte. Weil der Junge damit hätte gar nicht allein hantieren dürfen, wird nun das Jugendamt eingeschaltet.

Der 11-Jährige hatte das Feuerwerk von einem zwei Jahre älteren Kumpel überlassen bekommen. Um es abzubrennen, wählten die beiden den Spielplatz im östlichen Glacis-Park an der Ringstraße. Dabei lief aber offenbar nicht alles, wie geplant, und so zog sich der 11-Jährige Verbrennungen an der Hand zu. Diese waren zwar laut Polizei nur „leicht“, trotzdem wurde der Rettungsdienst alarmiert. Die Einsatzkräfte konnten den Bub vor Ort versorgen, er musste nicht mit ins Krankenhaus.

Polizisten übergeben verletztes Kind den Eltern

Bei den Feuerwerkskörpern handelte es sich um Feuerwerk der Kategorie F1, welches ab dem vollendeten 12. Lebensjahr benutzt werden darf. Es ist unter anderem für den Einsatz in geschlossenen Räumen vorgesehen, da die davon ausgehende Gefahr als gering eingestuft wird. Solche Feuerwerkskörper gelten als „Kleinstfeuerwerk“ und waren früher als Feuerwerkspielzeug oder Tischfeuerwerk bekannt.

Auch ein Streifenwagen der Polizeiinspektion Neu-Ulm war zum Spielplatz gefahren. Die Beamten kümmerten sich um den Jungen und übergaben ihn seinen Erziehungsberechtigten. Das zuständige Jugendamt wird über den Vorfall informiert.