Polizei warnt Angehörige: Scharfe Waffe: Gefährlicher Fund bei Haushaltsauflösung

Bei der Polizei werden immer wieder mal Waffenfunde gemeldet – zuletzt in Altenstadt (Symbolbild). Bei solchen Funden ist Vorsicht geboten.
Polizeipräsidium UlmMan hört es immer wieder: Angehörige oder Immobilienkäufer räumen die Häuser und Wohnungen Verstorbener und machen Aufsehen erregende Funde. Zuletzt etwa am 07.04.2023, als ein Mann beim Entrümpeln einer Wohnung in Heidelberg einen Goldschatz im Wert von mehr als 100.000 Euro entdeckte. Es kann aber auch passieren, dass beim Entrümpeln gefährliche Dinge wie Waffen entdeckt werden.
Mehr als 100 Jahre alter Karabiner: Gefährliche Waffe in Altenstadt gefunden
So geschehen am Dienstag, 13.06.2023 in Altenstadt. Wie das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West berichtet, rief eine eine 63–Jährige mittags gegen 12 Uhr bei der Polizeiinspektion Illertissen an. Sie berichtete den Beamten, dass sie bei der Räumung des Hauses einer verstorbenen Verwandten ein Gewehr gefunden habe.
Das Polizeirevier schickte eine Streife. Die Polizeibeamten nahmen die Waffe in Augenschein: Es handelt sich um einen Karabiner des Waffenherstellers Mauser aus Isny im Allgäu, Modell 1908. Sie gehörte dem bereits zuvor gestorbenen Ehemann der Frau, die bis zu ihrem Tode in dem Haus gelebt hatte. Für die Waffe hatte der Besitzer keine waffenrechtliche Erlaubnis besessen, berichtet die Polizei. Die Beamten nahmen das Gewehr mit zur Dienststelle, später soll es vernichtet werden.
Polizei warnt bei Waffenfunden: Nicht zur Wache bringen
Waffenfunde auf Dachböden sind keine Seltenheit. Wer eine Waffe entdeckt, sollte Vorsicht walten lassen. In dem Fall in Altenstadt hat die Frau richtige reagiert. Grundsätzlich rät die Polizei bei solcherlei Funden:
Aus Nachlässen gefundene Waffen oder Munition keinesfalls selbstständig zu einer Polizeidienststelle bringen.
Die Finder haben meist keine Sachkenntnis — vor allem auch bei der Frage, ob die Waffe geladen ist. Sie bringen sich und andere möglicherweise in Gefahr, falls sich ein Schuss löst.
Außerdem machen Finder sich strafbar, da der Transport von Waffen dem Gesetz nach als Führen gilt und die dazu benötigte Erlaubnis meist nicht vorliegt.
