
Ominöses Naturkinderreich bei Neu-Ulm: Klage gegen Räumung: So lief es vor Gericht
Bauten im Außenbereich sind nicht erlaubt. Deshalb hatte das Landratsamt Neu-Ulm die Auflösung des sogenannten „Naturkinderreichs“ bei Pfaffenhofen verfügt. Nun ging der Fall vor Gericht.

Ein umstrittenes Betreuungsangebot für Kinder bei Pfaffenhofen ist vor Gericht gelandet. Das Landratsamt als Beklagtenseite teilt das Ergebnis mit.
Arne Dedert/dpa