Nach Großeinsatz in Neu-Ulm
: Ergebnis der Luftprobe ist da

Am Montagabend wurde eine Unterkunft für Geflüchtete geräumt, nachdem ein Bewohner eine Substanz versprüht hatte. Mittlerweile ist die Turnhalle wieder freigegeben.
Von
Janina Hirsch
Neu-Ulm
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Die Turnhalle der Berufsschule Neu-Ulm (hier ein Archivfoto) steht derzeit leer, nachdem dort eine unbekannte Substanz versprüht worden ist.

Die Turnhalle der Berufsschule Neu-Ulm (hier ein Archivfoto) wurde nach dem Großeinsatz in Neu-Ulm geräumt.

Thomas Liebhardt
  • Großeinsatz in Neu-Ulm: Geflüchtetenunterkunft evakuiert.
  • Bewohner versprühte Substanz; Methadon, aber nicht dafür verantwortlich.
  • Luftprobe unauffällig; keine gesundheitsgefährdenden Stoffe.
  • Täter wegen gefährlicher Körperverletzung und Drogendelikten angeklagt.
  • Bewohner kehren zurück; Täter in andere Unterkunft verlegt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Am Montagabend (14.10.) hatte ein Notruf aus der Flüchtlingsunterkunft in der Turnhalle der Berufsschule in Neu-Ulm einen Großeinsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften ausgelöst. Nach einem Streit hatte ein Bewohner eine unbekannte Substanz versprüht, Bewohner und Einsatzkräfte klagten anschließend über Atemreizungen, die Unterkunft wurde evakuiert.

Seit Mittwoch (16.10.) ist die Notunterkunft von der Stadt Neu-Ulm wieder freigegeben, teilt das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West in einer Pressemitteilung mit. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft kehrten mittlerweile wieder zurück.

Luftprobe ist unauffällig

Die Analyse des Kapselinhalts ergab laut Polizei, dass es sich um Methadon handelte. Die Kapsel sei jedoch nicht ursächlich für den beißenden Geruch gewesen. Was diesen verursacht habe, sei nach wie vor nicht bekannt. Eine vor Ort gesicherte Luftprobe wurde ebenfalls ausgewertet, wobei das Bayerische Landeskriminalamt keine gesundheitsgefährdenden Stoffe feststellte.

Der 36-Jährige muss sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung, der Androhung von Straftaten sowie Bedrohung verantworten. Die Polizeibeamten leiteten gegen den Mann zudem ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz ein, da sie bei ihm einen Gegenstand mit Heroin-Anhaftungen sicherstellten. Der Beschuldigte selbst wurde zwischenzeitlich in einer anderen Notunterkunft untergebracht.