Wahlen in Bayern
: Landtags- und Bezirkstagswahl: Briefwahl in Neu-Ulm bereits angelaufen

Im Stimmkreis Neu-Ulm treten zwölf Direktkandidaten und 13 Parteien zur Landtags- und Bezirkstagswahl an. Die Briefwahl hat bereits angefangen.
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swp
Landkreis Neu-Ulm
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In Bayern sind die Bürgerinnen und Bürger bis zum 8. Oktober zur Wahl aufgerufen. Wer Briefwahl beantragt hat, kann inzwischen bereits seine Stimmen abgeben.

Helmut Fricke/dpa

Die Wahlen zum Bayerischen Landtag und den Bezirkstagen haben begonnen. Ende August hat das Landratsamt die Briefwahlunterlagen an die Rathäuser verteilt. Damit können die Städte und Gemeinden ab sofort die Briefwahlunterlagen an die Antragstellerinnen und Antragsteller übersenden, teilt das Landratsamt mit.

Zwölf Direktkandidaten und 13 Parteien treten bei den Wahlen im Stimmkreis Neu-Ulm an. Die Urnenwahl findet am Sonntag, 8. Oktober, statt. Von 8 bis 18 Uhr haben die Wahlberechtigten Zeit, ihre Stimmen abzugeben. Nach Schließung der Wahllokale stehen die Ergebnisse im Stimmkreis Neu-Ulm im Internet unter der Adresse www.landkreis.neu-ulm.de/wahlen/index.html.

114.000 Bürger wahlberechtigt

Im Stimmkreis 713 Neu-Ulm sind nach derzeitigem Stand rund 114.000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Der Stimmkreis umfasst den Landkreis Neu-Ulm – außer den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Altenstadt (Altenstadt, Kellmünz, Osterberg) und der VG Buch (Buch, Oberroth, Unterroth). Diese Gemeinden des Landkreises sind bei der Landtagswahl dem Stimmkreis 712 Memmingen zugeordnet.

Für die Landtagswahl sind insbesondere das Landeswahlgesetz und die Landeswahlordnung, für die Bezirkstagswahl das Bezirkswahlgesetz maßgebend. Jede Wählerin und jeder Wähler kann sowohl bei der Landtags- als auch bei der Bezirkstagswahl je zwei Stimmen vergeben: Mit der Erststimme wird in jedem Stimmkreis ein Abgeordneter direkt in den Land- beziehungsweise Bezirkstag gewählt (Direktkandidat).

Wer kann die meisten Stimmen auf sich vereinigen?

Gewählt ist im Stimmkreis der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Mit der Zweitstimme vergibt die Wählerin und der Wähler die Stimme an eine Listenkandidatin oder -kandidaten in den Wahlkreisen, die mit den sieben bayerischen Regierungsbezirken übereinstimmen. Für die Zulassung der Wahlvorschläge ist der Wahlkreisausschuss bei der Regierung von Schwaben zuständig. Die Direktkandidaten und Parteien sowie weitere Informationen können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden:

https://www.regierung.schwaben.bayern.de/mam/aufgaben/b1/sg11/wahlen-2023/713_direktkandidaten_landtagswahl.pdf

https://www.regierung.schwaben.bayern.de/mam/aufgaben/b1/sg11/wahlen-2023/713_direktkandidaten_bezirkswahl.pdf

Weitere Infos auf der Homepage des Landeswahlleiters:
https://www.wahlen.bayern.de/landtagswahlen/