
Ladenschluss im Kreis Neu-Ulm: Betreiber kleiner Supermärkte atmen auf
Das bayerische Kabinett hat am 23. Juli Änderungen zum Ladenschlussgesetz auf den Weg gebracht. Digitale Kleinstsupermärkte bis 150qm dürfen künftig an Sonn- und Feiertagen öffnen.

Stefanie und Stefan Schrapp vor dem SB-Lädle in Au (Archivbild).
Patrick Fauß