Bei Schwerpunktkontrollen in Neu-Ulmer Glücksspielhallen haben Polizei, Ordnungsamt und Steuerfahndung Ende vergangener Woche Verstöße festgestellt und entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet.
Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, hatten die eingesetzten Beamten am Donnerstag, 4. Mai, insgesamt neun Betriebe kontrolliert: zwei Sportwettbüros, drei Spielhallen sowie drei Gaststätten im Stadtgebiet. Während bei den Sportwettbüros alles mit rechten Dingen zuging, verstießen zwei der drei kontrollierten Spielhallen gegen die gesetzlichen Vorgaben.
Konkret: Es fehlte an Zugangskontrollen. Auch die vorgeschriebene Abfrage in der Spielersperrdatei, die zwingend vor Benutzung von Geldspielautomaten erfolgen muss und die dann erst zur Freischaltung der Automaten führt, sei mangelhaft oder gar nicht durchgeführt worden, erläutert die Polizei: „Hierzu muss ein Spielwilliger entweder seinen Personalausweis oder eine Spielerkarte elektronisch am Gerät auslesen lassen. Damit erfolgt ein Abgleich mit der Spielersperrdatei sowie die Feststellung, ob der Spielwillige bereits volljährig ist.“
Eine Spielhalle muss Betrieb einstellen
Um Ausweismissbrauch zu verhindern, müsse die Spielhallenaufsicht den Ausweis mit der tatsächlich anwesenden Person abgleichen. Teils seien die Geldspielgeräte jedoch von vornherein freigeschaltet gewesen. Weil einer Spielhalle überhaupt keine Abfragen durchführte, wurde ihr mit sofortiger Wirkung der weitere Spielbetrieb untersagt. Ähnliche Feststellungen machten die Beamten auch bei den Kontrollen in den Gaststätten.
Insgesamt habe das Ordnungsamt zehn Verstöße aufgenommen. Die Steuerfahndung las die Spielgeräte aus. Im Nachgang sollen nun noch ausgewertet werden, inwieweit die Gewinne ordnungsgemäß versteuert wurden.
Immerhin: Bei der Kontrollaktion fanden die Einsatzkräfte keine illegalen Spielgeräte. Ebenso deckten die Kontrolleure keine Straftaten auf. Aufgrund der festgestellten Verstöße seien jedoch weitere gemeinsame Kontrollaktionen in der nahen Zukunft angedacht, so die Polizei.