SWP+SWP+Impfpflicht in Neu-Ulm ab 16. März
: Betretungsverbot und Bußgeld möglich: So geht das Gesundheitsamt bei Ungeimpfen vor

Mit einem „gestuften Verwaltungsverfahren“ soll die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Kreis Neu-Ulm umgesetzt werden. Was das heißt und wie eine Einrichtung darauf reagiert.
Von
Karin Mitschang
Neu-Ulm
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Auch die Stiftungsklinik in Weißenhorn ist von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vom 16. März an betroffen.

Patrick Fauß