
Impfpflicht in Neu-Ulm ab 16. März: Betretungsverbot und Bußgeld möglich: So geht das Gesundheitsamt bei Ungeimpfen vor
Mit einem „gestuften Verwaltungsverfahren“ soll die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Kreis Neu-Ulm umgesetzt werden. Was das heißt und wie eine Einrichtung darauf reagiert.

Auch die Stiftungsklinik in Weißenhorn ist von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vom 16. März an betroffen.
Patrick Fauß