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: Baderlaubnis auch mit Neurodermitis

Auf Vorschlag der FWG ändert die Stadt die Grünanlagensatzung. Auch für das Donaubad gilt eine neue Vorgabe.
Von
Niko Dirner
Neu-Ulm
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Menschen, die etwa an Neurodermitis oder andern nicht ansteckenden Hautkrankheiten leiden, dürfen ab sofort ganz offiziell in den Neu–Ulmer Seen in Pfuhl und Ludwigsfeld baden. Um das zu ermöglichen, hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung die Grünanlagensatzung geändert.