Familienstreit in Neu-Ulm eskaliert
: 19-Jähriger schießt in Wohnung mit Schreckschusspistole

Am Donnerstagmittag greift ein Neu-Ulmer zur Schreckschusspistole als er sich mit seinem Bruder streitet. Auch die Mutter ist in den Vorfall involviert.
Von
Lena Angerer
Neu-Ulm
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Ein 19-Jähriger feuerte am Donnerstagmittag in einer Neu-Ulmer Wohnung eine Schreckschusspistole ab. (Symbolbild; Collage mit befunky erstellt)

Ein 19-Jähriger feuerte am Donnerstagmittag in einer Neu-Ulmer Wohnung eine Schreckschusspistole ab.

dpa/befunky
  • 19-Jähriger schießt mit Schreckschusspistole in Neu-Ulm bei Familienstreit.
  • Auslöser: Bruder schlägt Mutter, beide Männer werden nun polizeilich untersucht.
  • Streit fand in einer Wohnung nahe der Donauklinik statt.
  • Erlaubnis für Schreckschusspistolen zu Hause nicht nötig, Schießen im privaten Raum erlaubt.
  • Ermittlungen klären, ob Bedrohung vorlag, 34-Jähriger wegen Körperverletzung angeklagt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein 19-Jähriger hat bei einem Familienstreit am Donnerstag (19.09.2024) in Neu-Ulm mit einer Schreckschusspistole geschossen. Sein Bruder hatte zuvor die Mutter geschlagen. Die Polizei ermittelt nun gegen beide Männer.

Die Auseinandersetzung spielte sich in einer Wohnung nahe der Donauklinik ab. Wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben-Südwest mitteilt, hatte der 34-Jährige seine Mutter mit der Faust geschlagen. Daraufhin entwickelte sich ein Streit zwischen den zwei Brüdern. Der 19-Jährige schoss mit einer Schreckschusspistole in die Luft; er zielte dabei auf niemanden. Zeugen hörten die Schussgeräusche und riefen gegen 13 Uhr die Polizei.

Hat der 19-Jährige jemanden mit seiner Waffe bedroht?

Um eine Schreckschusspistole zu Hause haben zu dürfen, braucht es keine Erlaubnis. Auch das Schießen ist im nicht-öffentlichen Raum prinzipiell erlaubt – „wobei nicht zu empfehlen“, sagt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben-Südwest.

Falls der 19-Jährige allerdings jemanden mit der Schreckschusspistole bedroht haben sollte, wäre das strafbar. Dieser Frage gehen die Ermittler derzeit nach. Weil der 34-Jährige seine Mutter geschlagen hat, wird er sich unter Umständen wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen.