Fahndungserfolg Neu-Ulm
: Mutmaßlicher Dealer aufgeflogen

Marihuana, Kokain und illegale Medikamente - wie die Polizei einem Neu-Ulmer auf die Spur kam. Er soll Drogen an Jugendliche verkauft haben.
Von
Ute Gallbronner
Neu-Ulm
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Kokain

Auch Kokain wurde bei dem 28-Jährigen gefunden.

Marcus Brandt/dpa

Drogenhändler festzunehmen, ist oft eine langwierige Arbeit, die sehr viel Akribie erfordert. Die hat nun aber zu einem Erfolg geführt, wie das Polizeipräsidium Schwaben/Südwest jetzt mitteilt. Ein 28-Jähriger ist in Neu-Ulm vorläufig fetgenommen, inzwischen aber wieder auf freiem Fuß. Er soll an Minderjährige Cannabis verkauft haben.

Auf die Spur des Dealers waren die Neu-Ulmer Polizeibeamten im Herbst 2023 bekommen. Damals kontrollierten sie einen 15-Jährigen, der beim Kiffen erwischt worden war. Sie stellten auch dessen Mobiltelefon sicher und fanden dort einen Chatverlauf, der den Verdacht nahe legte, dass der 28-Jährige dem Jugendlichen mehrfach Marihuana angeboten und wohl auch verkauft hat. Außerdem habe er im Tipps gegeben, wie er seinerseits erfolgreich mit Drogen handeln könne.

Zu diesem Zeitpunkt hat die Kriminalpolizei Neu-Ulm den Fall übernommen und weiter ermittelt. Am Donnerstag (20.06.2024) wurden zwei Wohnungen im Neu-Ulmer Stadtgebiet durchsucht. Dort fanden die Polizeikräfte etwa 40 Gramm Kokain, rund 200 Gramm Marihuana, Bargeld aus vermeintlichen Rauschgiftgeschäften und zahlreiche Gegenstände, die auf einen regen Handel mit Betäubungsmitteln schließen lassen. Ein guter Teil der Drogen war bereits entsprechend für den Weiterverkauf vorportioniert. Es gab auch Hinweise darauf, dass der 28-Jährige einen regen Handel mit illegalen Medikamenten betreibt. Jetzt werden erst einmal die Mobiltelefone des Verdächtigen ausgewertet.

Die Polizei nahm den 28-jährigen Tatverdächtigen zunächst vorläufig fest. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen setzten ihn die Ermittelnden wieder auf freien Fuß. Dem 28-Jährigen legt die Polizei nun Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz und Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz zur Last. Zudem prüft sie einen Verstoß nach dem Arzneimittelgesetz.